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Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  ···  gemäß Baustellenverordnung (Juni 1998)  ···  
Diese Verordnung dient der Arbeitssicherheit. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden während der Bauzeit zu verhüten. Die Verordnung verpflichtet den Bauherrn, einen "Sige-Koordinator" zu bestellen. In der Regel ist das der bauleitende Architekt oder eine externe Fachkraft.
     
Im Wesentlichen geht es dabei um:   •  Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
•  Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
•  Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
•  Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
•  Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
     
Durch diese Maßnahmen ergeben sich für
den Bauherrn auch positive Effekte:
  •  verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und gegebenenfalls gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird,
•  Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht wird,
•  Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und dokumentiert werden.
   
Die einzelnen Aufgaben sind:
     
1. Das Bauvorhaben vorankündigen   Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von
•  mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten
oder
•  mehr als 500 Personentagen (Netto-Bausumme etwa 320.000 EUR)
sind der zuständigen staatlichen Behörde zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.
     
2. Einen Koordinator einsetzen   Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein, ggf. mehrere, Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Koordinator muss geeignet sein, d.h. er muss über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle Koordinationskenntnisse verfügen. Die Bestellung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.
     
3. Einen Sicherheits- und Gesundheits-
schutzplan erarbeiten
  Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist zu erarbeiten wenn
•  Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist
oder
•  Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden. Inhalt des SiGe-Planes sind:
•  Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
•  Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Der Koordinator überwacht die Durchführung des Planes und passt ihn ggf. an geänderte Bedingungen an.
     
4. Eine Unterlage für spätere Arbeiten an der
baulichen Anlage zusammenstellen
  Die Unterlage ist vor der Ausschreibung der Bauleistungen zu erarbeiten. Sie ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes späteres Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Inhalt der Unterlage sind:
•  Aufstellung der zu erwartenden späteren Arbeiten an der baulichen Anlage und deren Häufigkeit
•  Gefährdungsbeurteilung und Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Der Koordinator stellt die Unterlage zusammen und übergibt sie nach Abschluss des Bauvorhabens dem Bauherrn.
                       
      Architekturbüro Ludwig Sabel, Kusterdingen