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Planungsstufen und Leistungsphasen
       

 

Die üblichen Schritte einer Bauplanung sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschrieben. Der Ablauf einer typischen Planung ist in neun Leistungsphasen eingeteilt (HOAI § 15). Diese neun Phasen zusammen ergeben 100% der Grundleistungen. Nach Bedarf können sogenannte besondere und zusätzliche Leistungen hinzu kommen.

   
                       
   

Entwurf
  

1. Grundlagenermittlung  (3%)
  Klären der Aufgebenstellung hinsichtlich Nutzenanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf.
  
2. Vorplanung (7%)
  Analyse der Grundlagen, Abstimmung der Zielvorstellungen, Erarbeitung eines Planungskonzepts, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276.
  
3. Entwurfsplanung (11%)   Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Baubeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Statiker- und Fachingenieur-Leistungen, Kostenberechnung nach DIN 276.
  
4. Genehmigungsplanung (6%)   Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
  
    Planung
  
5. Ausführungsplanung (25%)   Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, Detail und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen.
  
6. Vorbereitung der
    Auftragsvergaben (10%)
  Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen, Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke, Koordination der Leistungsbeschreibung.
  
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4%)   Einholen, prüfen und werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
  
    Bauleitung
  
8. Bauüberwachung (31%)   Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung.
  
    Mängelbeseitung
  
9. Objektbetreuung und
    Dokumentation (3%)
  Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
     
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      Architekturbüro Ludwig Sabel, Kusterdingen