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  Architektenleistungen im Detail  
Wir erbringen komplette Planungsleistungen,
als Architekt oder Generalplaner, für Wohn- und Verwaltungsbau,
für Neubau, Umbau und Modernisierung
 
Wir planen und koordinieren Ihre Baumaßnahme bis zur
schlüsselfertigen Übergabe.
 
Die üblichen Abschnitte einer Bauplanung sind:
Bestandsaufnahme (bei Altbauten)
Entwurfsplanung
Ausführungsplanung
Objektüberwachung (Bauleitung)
   

    Mit diesen Leistungen beauftragen Sie uns stufenweise oder insgesamt. Zur Objektüber-wachung gehört die Koordination aller Planungs- und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Falls danach Gewährleistungsmängel auftreten, stehen wir ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.
     
Außerdem bieten wir Ihnen:  
Berechnungen nach EnEV (Energieeinspar-verordnung): Energieausweise, baurechtliche Nachweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Energieberatung für bestehende Gebäude, Sanierungskonzept mit wirtschaftlicher Optimierung (Vor-Ort-Beratung gemäß BAFA- und KfW-Standard), Förderberatung
SiGeKo: Planung und Koordination bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung
     
Wir beraten Sie umfassend und neutral.  
Typische Fragen und Aufgaben sind:
Klären der Bebaubarkeit von Grundstücken, förmliche Bauvoranfrage
Beurteilung von gebrauchten Immobilien
Aufstellen von Raum- und Funktionsprogrammen
Überschlägige Schätzung der Baukosten im Vorfeld einer Planung, z.B. als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen
     
Wir vertreten Ihre Interessen.
Wir sind Ihr Sachwalter.
 
Basierend auf der Berufsordnung für freie Architekten bedeutet das:
Wir beraten Sie neutral und unabhängig bei der Planung und Bauausführung.
Wir empfehlen Ihnen die wirtschaftlich und fachlich geeignetsten Baufirmen.
Wir bieten eine hohe Kostensicherheit und eine genaue Terminplanung. Eine Bausummen-garantie dürfen wir (gemäß Berufsordnung) nicht geben.
Wir vereinbaren klare Verträge im Rahmen der Honorarordnung HOAI.
Wir vertreten und schützen Ihre Interessen gegenüber der Baurechtsbehörde und den Bauhandwerkern.
Wir nehmen keine Geschenke oder Provisionen an.
Wir überwachen die Bauarbeiten und sorgen für eine mängelfreie Bauausführung.
Unsere Berufshaftpflichtversicherung deckt eventuelle Fehler bei Planung und Bauüber-wachung.
 

Für Fertighäuser, Bauträger und Baubetreuer gelten diese Regeln nicht (siehe Kasten und weitere Infos unten). Für Sie als Bauherrn ist es im Sinne einer "Gewaltenteilung" vorteilhaft, wenn Planung und Bauleitung einerseits und die Bauausführung (Handwerkerleistungen) andererseits in verschiedenen Händen sind.

 
     
Wir arbeiten zusammen mit
kompetenten Fachplanern.
 
Wir beraten Sie bei der Auswahl der erforderlichen Fachplaner und koordinieren deren Leistungen:
Grundstücksvermessung
Tragwerksplanung (Statik)
Technische Gebäudeausrüstung
(Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik)
Garten- und Landschaftsplanung
Bauphysik (Schall-, Wärme-, Brandschutz)
Schadstoffuntersuchung
Radiästhesie und Feng Shui
Finanzierungsplanung
     

Auf Wunsch liefern wir als Generalplaner
alle Planungsleistungen aus einer Hand.

  Der Vorteil für Sie: Sie haben für alle Planungen einen einzigen kompetenten Ansprechpartner.
Der Vorteil für uns: Wir können uns die Partner (Fachingenieure) aussuchen, mit denen wir die besten Erfahrungen gemacht haben und die gerade Kapazität frei haben.
     

Wir kennen gute Handwerker und die Bauunternehmen in der Region.

  Auf der Grundlage der mit Ihnen entwickelten Planung holen wir vergleichbare Angebote bei jeweils mehreren Firmen ein. So finden wir für Sie den günstigsten Anbieter. Sie entscheiden, welche Firmen beauftragt werden.
     
Wir haben die Baukosten im Griff.   Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Preise für die üblichen Bauleistungen. Schon im Vorfeld des Entwurfs klären wir mit Ihnen den Kostenrahmen ab. Eventuelle Zielkonflikte zwischen Ihren Wünsche, den zu erwartenden Baukosten und wirtschaftlichen Überlegungen lösen wir im Gespräch mit Ihnen. Mit uns bauen Sie nicht teurer als mit einem "Festpreis"-Anbieter.
     

Der gewisse Unterschied
Architekt --- Baubetreuer / Bauträger

Im Gegensatz zum freien Architekt dürfen Baubetreuer und Bauträger Provisionen und Gewinnbeteiligungen mit Produkt-Lieferanten und Baufirmen vereinbaren. Deutlich wird der Unterschied in einem Urteil des Landesberufungsgerichts vom 08.03.1988. Darin heißt es:

"Eine solche besondere Stellung, die das Vertrauen als Sachwalter rechtfertigt, kommt daher demjenigen, der ein Bauwerk auf eigene Rechnung errichtet, nicht zu. Zwar wird auch er alles daransetzen, eine gute Leistung zu erbringen. Es soll keinem Baugewerbetreibenden unterstellt werden, dass er nicht sein Bestes geben will. Er verdient aber im Gegensatz zum freien Architekten daran, wenn er das Bauwerk "billig" herstellt, Mängel vertuscht usw. Vor allem in Krisensituationen besteht die Gefahr, dass er durch "Einsparungen" seinen Gewinn zu vermehren oder seinen Verlust zu vermindern versucht. Deshalb kann ihm keine Sachwalterstellung zukommen. Vielmehr ist er echter "Vertragspartner", der nach Gewinn strebt, dem gegenüber deshalb kritische Wachsamkeit angebracht ist. Gerade um ihn zu überwachen, bedarf es des "freien Architekten".

 

Planen mit Weitblick
Gesundheits- und umweltverträglich Bauen

Schon seit der Bürogründung in 1984 ist uns die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Planung ein Herzensanliegen. Dazu gehört auch die Zielsetzung, die Baukosten und die künftigen Betriebskosten (z.B. Heizkosten) zu minimieren. In ausführlichen Gesprächen entwickeln wir mit Ihnen den optimalen Ausgleich zwischen den sich unterschiedlichen, teilweise gegensätzlichen Zielen. Wichtige Stichworte dazu sind:
•  Gesundheits- und umweltverträgliche Baumaterialien
•  Energiesparendes Bauen (Niedrigenergie- und    Passivhäuser)
•  Umweltwärme- und Solartechnik (für Raumheizung,
   Warmwasser, Stromerzeugung)
•  Regenwasser-Nutzung
•  Hohe Wirtschaftlichkeit (niedrige Bau- und
   Betriebskosten)
•  Radiästesie und Feng Shui ("Erdstrahlung, Kraftfelder,
   Energieflüsse")

Zu diesen Themen halten wir regelmäßig Seminare und Vorträge für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und für verschiedene Volkshochschulen in der Region Stuttgart / Neckar-Alb.

   
Architektenhonorar  
Die Vergütung des Architekten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Das Honorar ist abhängig vom Umfang der Maßnahme (Baukosten) und vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Beim Neubau eines Wohnhauses liegt das Honorar für Entwurf, Planung und Bauleitung bei 12 bis 17 Prozent der Baukosten.
Bei Umbauten und Modernisierungen ist das Honorar normalerweise etwa 25 bis 35 Prozent höher.
Auf Wunsch vereinbaren wir nach Erstellen des Entwurfs mit Ihnen ein festes Pauschal-Honorar.
 
     
Weitere interessante Infos
 
Schlüsselfertig zum Festpreis: Bauherren benötigen besseren rechtlichen Schutz [pdf]
Zehn Argumente für das Bauen mit einem freien Architekten [pdf]
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hier [pdf]
   
                       
      Architekturbüro Ludwig Sabel, Kusterdingen