Wir
erbringen komplette Planungsleistungen,
als Architekt oder Generalplaner, für Wohn- und Verwaltungsbau,
für Neubau, Umbau und Modernisierung |
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Wir
planen und koordinieren Ihre Baumaßnahme bis
zur
schlüsselfertigen Übergabe. |
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| Die
üblichen Abschnitte einer Bauplanung sind: |
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Bestandsaufnahme
(bei Altbauten) |
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Entwurfsplanung
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Ausführungsplanung |
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Objektüberwachung
(Bauleitung) |
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Mit
diesen Leistungen beauftragen Sie uns stufenweise oder insgesamt.
Zur Objektüber-wachung gehört die Koordination aller Planungs-
und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Falls
danach Gewährleistungsmängel auftreten, stehen wir ihnen bei
der Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite. |
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| Außerdem
bieten wir Ihnen: |
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Berechnungen
nach EnEV (Energieeinspar-verordnung): Energieausweise,
baurechtliche Nachweise für Wohngebäude und
Nichtwohngebäude |
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Energieberatung
für bestehende Gebäude, Sanierungskonzept mit
wirtschaftlicher Optimierung (Vor-Ort-Beratung gemäß
BAFA- und KfW-Standard), Förderberatung |
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SiGeKo:
Planung und Koordination bezüglich Sicherheits- und
Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung |
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| Wir
beraten Sie umfassend und neutral. |
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| Typische
Fragen und Aufgaben sind: |
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Klären
der Bebaubarkeit von Grundstücken, förmliche Bauvoranfrage |
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Beurteilung
von gebrauchten Immobilien |
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Aufstellen
von Raum- und Funktionsprogrammen |
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Überschlägige
Schätzung der Baukosten im Vorfeld einer Planung,
z.B. als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen |
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Wir
vertreten Ihre Interessen.
Wir sind
Ihr Sachwalter. |
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| Basierend
auf der Berufsordnung für freie Architekten bedeutet das:
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Wir
beraten Sie neutral und unabhängig bei der Planung und
Bauausführung. |
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Wir
empfehlen Ihnen die wirtschaftlich und fachlich geeignetsten
Baufirmen. |
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Wir
bieten eine hohe Kostensicherheit und eine genaue Terminplanung.
Eine Bausummen-garantie dürfen wir (gemäß Berufsordnung)
nicht geben. |
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Wir
vereinbaren klare Verträge im Rahmen der Honorarordnung
HOAI. |
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Wir
vertreten und schützen Ihre Interessen gegenüber der Baurechtsbehörde
und den Bauhandwerkern. |
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Wir
nehmen keine Geschenke oder Provisionen an. |
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Wir
überwachen die Bauarbeiten und sorgen für eine mängelfreie
Bauausführung. |
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Unsere
Berufshaftpflichtversicherung deckt eventuelle Fehler
bei Planung und Bauüber-wachung. |
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Für
Fertighäuser, Bauträger und Baubetreuer gelten
diese Regeln nicht (siehe Kasten und weitere Infos unten).
Für Sie als Bauherrn ist es im Sinne einer "Gewaltenteilung"
vorteilhaft, wenn Planung und Bauleitung einerseits
und die Bauausführung (Handwerkerleistungen) andererseits
in verschiedenen Händen sind.
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Wir
arbeiten zusammen mit
kompetenten Fachplanern. |
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| Wir
beraten Sie bei der Auswahl der erforderlichen Fachplaner
und koordinieren deren Leistungen: |
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Grundstücksvermessung
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Tragwerksplanung
(Statik) |
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Technische
Gebäudeausrüstung
(Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) |
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Garten-
und Landschaftsplanung |
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Bauphysik
(Schall-, Wärme-, Brandschutz) |
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Schadstoffuntersuchung |
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Radiästhesie
und Feng Shui |
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Finanzierungsplanung |
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Auf
Wunsch liefern wir als Generalplaner
alle Planungsleistungen aus einer Hand.
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Der
Vorteil für Sie: Sie haben für alle Planungen einen
einzigen kompetenten Ansprechpartner.
Der Vorteil für uns: Wir können uns die Partner (Fachingenieure)
aussuchen, mit denen wir die besten Erfahrungen gemacht haben
und die gerade Kapazität frei haben. |
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Wir
kennen gute Handwerker und die Bauunternehmen in der Region.
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Auf
der Grundlage der mit Ihnen entwickelten Planung holen wir vergleichbare
Angebote bei jeweils mehreren Firmen ein. So finden wir für
Sie den günstigsten Anbieter. Sie entscheiden, welche Firmen
beauftragt werden. |
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| Wir
haben die Baukosten im Griff. |
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Aufgrund
unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Preise für
die üblichen Bauleistungen. Schon im Vorfeld des Entwurfs
klären wir mit Ihnen den Kostenrahmen ab. Eventuelle Zielkonflikte
zwischen Ihren Wünsche, den zu erwartenden Baukosten und
wirtschaftlichen Überlegungen lösen wir im Gespräch
mit Ihnen. Mit uns bauen Sie nicht teurer als mit einem "Festpreis"-Anbieter.
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Der
gewisse Unterschied
Architekt --- Baubetreuer / Bauträger
Im Gegensatz zum freien Architekt dürfen Baubetreuer
und Bauträger Provisionen und Gewinnbeteiligungen mit
Produkt-Lieferanten und Baufirmen vereinbaren. Deutlich
wird der Unterschied in einem Urteil des Landesberufungsgerichts
vom 08.03.1988. Darin heißt es:
"Eine solche besondere Stellung, die das Vertrauen
als Sachwalter rechtfertigt, kommt daher demjenigen,
der ein Bauwerk auf eigene Rechnung errichtet, nicht
zu. Zwar wird auch er alles daransetzen, eine gute Leistung
zu erbringen. Es soll keinem Baugewerbetreibenden unterstellt
werden, dass er nicht sein Bestes geben will. Er verdient
aber im Gegensatz zum freien Architekten daran, wenn
er das Bauwerk "billig" herstellt, Mängel vertuscht
usw. Vor allem in Krisensituationen besteht die Gefahr,
dass er durch "Einsparungen" seinen Gewinn zu vermehren
oder seinen Verlust zu vermindern versucht. Deshalb
kann ihm keine Sachwalterstellung zukommen. Vielmehr
ist er echter "Vertragspartner", der nach Gewinn strebt,
dem gegenüber deshalb kritische Wachsamkeit angebracht
ist. Gerade um ihn zu überwachen, bedarf es des "freien
Architekten".
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Planen
mit Weitblick
Gesundheits- und umweltverträglich Bauen
Schon seit der Bürogründung in 1984 ist uns die Erhaltung
der natürlichen Lebensgrundlagen und die Berücksichtigung
ökologischer Belange bei der Planung ein Herzensanliegen.
Dazu gehört auch die Zielsetzung, die Baukosten und
die künftigen Betriebskosten (z.B. Heizkosten) zu minimieren.
In ausführlichen Gesprächen entwickeln wir mit Ihnen
den optimalen Ausgleich zwischen den sich unterschiedlichen,
teilweise gegensätzlichen Zielen. Wichtige Stichworte
dazu sind:
Gesundheits- und umweltverträgliche Baumaterialien
Energiesparendes Bauen (Niedrigenergie-
und Passivhäuser)
Umweltwärme- und Solartechnik (für Raumheizung,
Warmwasser, Stromerzeugung)
Regenwasser-Nutzung
Hohe Wirtschaftlichkeit (niedrige Bau-
und
Betriebskosten)
Radiästesie und Feng Shui ("Erdstrahlung,
Kraftfelder,
Energieflüsse")
Zu
diesen Themen halten wir regelmäßig Seminare und Vorträge
für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und für
verschiedene Volkshochschulen in der Region Stuttgart
/ Neckar-Alb.
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| Architektenhonorar |
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| Die
Vergütung des Architekten richtet sich nach der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI). |
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Das
Honorar ist abhängig vom Umfang der Maßnahme
(Baukosten) und vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. |
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Beim
Neubau eines Wohnhauses liegt das Honorar für Entwurf,
Planung und Bauleitung bei 12 bis 17 Prozent der Baukosten. |
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Bei
Umbauten und Modernisierungen ist das Honorar normalerweise
etwa 25 bis 35 Prozent höher. |
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Auf
Wunsch vereinbaren wir nach Erstellen des Entwurfs mit
Ihnen ein festes Pauschal-Honorar. |
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Weitere
interessante Infos
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Schlüsselfertig
zum Festpreis: Bauherren benötigen besseren rechtlichen
Schutz [pdf] |
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Zehn
Argumente für das Bauen mit einem freien Architekten
[pdf] |
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HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hier
[pdf] |
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